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Online Magna
Charta
Online Magna Charta
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Version 1.0
Auf der Wartburg in Eisenach (Thüringen/Germany), am 4. Januar 1997
( 1 )
Die Gedanken sind frei. Die Freiheit, Gedanken, Ideen und Meinungen nicht nur
selbst zu haben, sondern auch mit anderen Menschen auszutauschen und in Wort,
Schrift und Bild zu verbreiten, ist ein Menschenrecht (Meinungsfreiheit). Es
gilt unabhängig von Verfassungen, Menschenrechtskonventionen und UN-Charta
weltweit.
( 2 )
Meinungsfreiheit setzt voraus, sich auch frei und ungehindert aus allgemein
zugänglichen Quellen informieren und seine Meinung im Gedankenaustausch mit
anderen Menschen bilden zu können (Informations- und Kommunikationsfreiheit).
Auch diese Freiheit ist ein Menschenrecht und gilt weltweit.
( 3 )
Mit der Erfindung des Buchdrucks, des Telefons, des Rundfunks, des Fernsehens
und der Computernetzwerke wurden jeweils neue Möglichkeiten eröffnet,
Informationen und Meinungen schneller und weiter zu verbreiten als je zuvor.
Telefon und Computernetzwerke erlauben darüberhinaus zeitgleichen Informations-
und Meinungsaustausch auf Gegenseitigkeit (bilaterale und multilaterale
interaktive Kommunikation in Echtzeit). Neue Dimensionen der Information und
Kommunikation erfordern nicht nur eine Anpassung des nationalen Rechts durch
neue Mediengesetze, sondern auch grundlegend neue, weltweit anerkannte
Menschenrechte.
( 4 )
Die Freizügigkeit von Menschen, Informationen und Meinungen über Grenzen hinweg
steht jedoch und stand bisher schon in ständigem Widerstreit mit Macht- und
Marktinteressen. Reiche Länder schotten sich gegen sogenannte
Wirtschaftsflüchtlinge ab. Rundfunk- und Fernsehsendungen wurden und werden von
Diktaturen mit Störsendern bekämpft. Und die weltweit freie Rede in den
Computernetzwerken ängstigt Diktaturen und Konzerne. Die neuen Möglichkeiten der
Information und Kommunikation müssen daher international nicht nur rechtlich,
sondern auch faktisch vor der Marktmacht von Monopolen, Oligopolen und Kartellen
und vor politischem Machtmissbrauch geschützt werden.
( 5 )
Im Informationszeitalter sollten die Grenzen durchlässiger, die Nationalstaaten
weltoffener und die Computernetze grenzenlos werden. Die Vision vom freien und
mündigen Weltbürger könnte zuerst in den Netzen Wirklichkeit werden. Erste
Voraussetzung hierfür ist das Menschenrecht auf eine eigene, weltweit
erreichbare private Mailbox für elektronische Post (RIGHT OF VIRTUAL HOME). Es
entspricht dem Abwehrrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, ist aber
darüberhinaus ein Teilhaberecht wie das Recht auf Arbeit, das Recht auf eine
Wohnung oder das Recht auf einen Kindergartenplatz (nur dieses gilt derzeit in
Deutschland).
( 6 )
Im Internet und in kommerziellen Computernetzen sollten zweitens nicht nur die
Menschenrechte der Meinungsfreiheit und der Informations- und
Kommunikationsfreiheit als Abwehrrechte gegen staatliche Bevormundung gelten,
sondern auch der ausser- und überstaatliche Grundsatz der freien Rede in den
Netzwerken (FREE SPEECH IN THE NETWORKS) Drittwirkung gegenüber Privaten
bekommen.
( 7 )
Da keine Freiheit grenzenlos sein kann, sollte drittens die Achtung und der
Schutz der Menschenwürde, der allgemeinen Menschenrechte sowie der Freiheit der
anderen User in Computernetzen zunächst wie bisher in freiwilliger kollektiver
Selbstkontrolle (Netiquette) und notfalls durch abgestufte, rechtsstaatliche
Sanktionen unabhängiger internationaler Instanzen durchgesetzt werden
(Netzgerichtsbarkeit). Zensur darf nicht stattfinden.
( 8 )
Auch kommerzielle Computernetze und Internet Provider sollten im Wettbewerb
untereinander und mit dem Internet die Grundversorgung an freier Information
sicherstellen und die notwendige Infrastruktur vorhalten, damit Menschen
weltweit jederzeit frei und ungehindert miteinander kommunizieren können.
( 9 )
Unsere informationelle Selbstbestimmung gewinnt durch die Computernetze neue
Spielräume, gerät aber auch in neue Gefahren. Als User haben wir es weitgehend
selbst in der Hand, durch verantwortliches Handeln oder Unterlassen, durch
individuelle oder kollektive Disziplin und durch Zivilcourage die Chancen
weltweiter Kommunikation hin zum freien und mündigen Weltbürger
weiterzuentwickeln.
( 10 )
Gegen jeden, der es unternimmt, diesen Ansatz für einen Kodex weltweiter
Kommunikation durch Zensur, Missbrauch von Marktmacht oder Methoden unlauterer
Desinformation ausser Kraft zu setzen, hat jeder User der Computernetze
unabhängig von Verträgen das Recht zum gewaltfreien Widerstand und zum zivilen
Ungehorsam. Wir sind das Netz!
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Version 2.0
COMDEX Internet (Frankfurt am Main/Germany)
am 9. Oktober 1997 vorgestellt
Amendment (1)
Jeder Bürger hat das Recht, seine persönlichen - private und geschäftlichen -
Mitteilungen im Internet oder anderen Computernetzen ohne Einschränkungen durch
Regierungen, Konzerne oder andere Organisationen mit geeigneten Verfahren - wie
Verschlüsselung oder Verschleierung - zu schützen (RIGHT TO PRIVACY).
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