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Shopping Tips - Ein kurzer Ratgeber zum sicheren Einkaufen im Internet <
Wie leicht ein Euro sich in Luft auflöst zeigt folgende
Rechnung:
Drei Knaben, so geht die fatale Rechnung, legen jeder 10 Euro zusammen und
kaufen einen Fussball um 30 Euro.
Als sie das Geschäft verlassen hatten dachte der Kaufmann: Eigentlich hätte ich
ihnen einen Preisnachlass gewähren sollen!
Und schickt den Lehrbuben nach, er möge ihnen 5 Euro zurückgeben.
Dieser Lehrbub, ein Schlingel, denkt: 5 Euro lassen sich ohnehin nicht durch 3
Teilen, gebe ich ihnen nur 3 Euro, und behalte mir selber 2 Euro.
So hat jeder Knabe einen Euro zurück bekommen, also nicht 10, sondern nur 9 Euro
bezahlt.
3x9=27
2 Euro behielt der Lehrbub, ist 29.
Und wo ist der 30.Euro ???
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Shopping-Tipps
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Nie
auf Vorauskasse kaufen![ top]
Bietet ein Händler lediglich
Vorauskasse als Zahlungsart an, Finger weg! Im Falle einer Reklamation
oder wenn die Ware gar nicht kommt, haben Sie es eventuell schwer, Ihr
Geld zurückzuerlangen. Stellt der Online-Händler mehrere Zahlungswege
zur Auswahl, sollten Sie stattdessen - wenn möglich - mit Lastschrift
zahlen (kann widerrufen werden!) oder sich die Waren per Nachnahme
schicken lassen. |
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AGB
stichprobenweise prüfen[ top]
In der Praxis werden Sie sich die
oft langen AGB der Onlinehändler sicher nicht durchlesen. Machen Sie
aber Stichproben, indem Sie einfach wahllos in Abschnitte kurz
hineinlesen. Steht da nur Kauderwelsch, wimmelt der Text von Fehlern
oder ist er sichtbar veraltet, dann kaufen Sie im Zweifel lieber
woanders! |
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Auf
sichere Verbindung (SSL) achten[ top]
Kreditkartenzahlungen sollten Sie
prinzipiell nur über eine sichere SSL-Verbindung vornehmen. Sie erkennen
eine solche daran, dass die URL mit https:// anstatt mit http://
anfängt, im Internet Explorer erscheint außerdem in der Statusleiste
unterhalb des Browserfensters das Symbol eines Vorhängeschlosses.
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Mit
Sammelbestellungen Geld sparen[ top]
Gerade im Online-Versandhandel
werden bei Abnahme größerer Stückzahlen oder Mengen oft ordentliche
Rabatte geboten. Sie können diese ausnutzen, indem Sie mit Nachbarn,
Freunden oder Bekannten zusammen eine Sammelbestellung organisieren und
aufgeben. |
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Bestellung dokumentieren![ top]
Sie sollten jede größere
Bestellung in Papierform dokumentieren, falls die Ware nicht kommt,
verkehrte Artikel geliefert werden oder andere Unstimmigkeiten
auftreten. Drucken Sie die Bestellbestätigung im Browserfenster bzw. die
Bestätigungs-E-Mail aus und bewahren Sie sie bis zum Abschluss des
Handels auf. |
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Originalverpackung immer aufbewahren[ top]
Sofern Sie in Keller oder Speicher
genug Platz haben, sollten Sie die Originalverpackung bzw. den
Versandkarton der Ware stets aufbewahren. Das erleichtert Reklamation
und Rücksendung im Gewährleistungsfall, außerdem erzielen Sie mit der
Originalverpackung einen höheren Wiederverkaufspreis, wenn Sie die Ware
später mal in einem Online-Auktionshaus verkaufen wollen. |
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Nur für
den Kauf notwendige Informationen preisgeben![ top]
Ihr Name, Ihre Adresse und
eventuell E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer für Rückfragen: Mehr
hat den Online-Händler nicht zu interessieren. Werden "nur für die
Statistik" noch weitere Informationen abgefragt, liegt der Verdacht
nahe, dass Ihre Kundendaten für Geld an Dritte weitergegeben werden.
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Bei
Nichtgefallen: einfach zurückschicken![ top]
Gefällt Ihnen die Ware bei
Lieferung doch nicht so gut wie gedacht, können Sie den Kauf innerhalb
von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen, indem Sie die Ware
einfach zurückschicken. Bei einem Warenwert über 40 Euro muss dabei
sogar der Händler Ihre Portokosten tragen. |
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Warenrücksendung: Das Risiko trägt der Händler![ top]
Schicken Sie eine Ware wegen
Widerruf oder Reklamation zurück, trägt der Händler die Gefahr der
Rücksendung. Wird die Ware also auf dem Postweg beschädigt oder geht sie
ganz verloren (bzw. wird dies vom Händler behauptet), brauchen Sie für
Schaden oder Verlust nicht aufzukommen. |
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Clever:
Ware erst eine Woche später auspacken[ top]
Auch wenn es schwer fällt: Bei
Artikeln, die starken Preisschwankungen unterliegen, etwa bei
technischen Geräten, sollten Sie nach Erhalt die Ware lediglich die
Vollständigkeit überprüfen und das Gerät eine Woche lang noch nicht
benutzen oder in Betrieb nehmen. So können Sie ohne Ärger mit
Gebrauchsspuren Ihr volles Widerrufsrechts wahrnehmen, wenn Sie den
Artikel in dieser Zeit irgendwo anders preiswerter sehen. |
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Kreditkarte: Wird der CVC2 abgefragt?[ top]
Bezahlen Sie online mit
Kreditkarte, sollten Sie Shops bevorzugen, die auch den so genannten
Card Verification Code, kurz CVC2, abfragen. Sie finden diesen Code als
3-stellige Ziffer auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte auf dem
Unterschriftenfeld. Mit ihm wird sichergestellt, dass tatsächlich der
Besitzer der Karte die Zahlung vornimmt. |
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Sind
alle relevanten Händlerdaten klar ersichtlich?[ top]
Name und Firmierung des Händlers,
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten auf einer Seite,
zum Beispiel dem Impressum, klar zusammengefasst sein. Alles, was den
Kontakt zum bzw, die Kommunikation mit dem Händler erschwert, sollte Sie
misstrauisch machen! Auch nach den AGB und nach den Lieferbedingungen
sollten Sie nicht lange suchen müssen. |
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Service-Rufnummer oder Hotline vor dem Kauf testen![ top]
Eine angegebene Service-Rufnummer
oder Hotline ist nur etwas wert, wenn sie auch tatsächlich funktioniert.
Vor größeren Kaufentscheidungen sollten Sie den Telefonservice einfach
mal mit irgendeiner belanglosen Frage testen: Stoßen Sie permanent nur
auf Besetztzeichen, Anrufbeantworter oder Warteschleifen, wissen Sie
rechtzeitig, dass es der Händler mit dem Service offenbar nicht so ernst
meint. |
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Nicht
nur Preise, auch Versandkosten vergleichen![ top]
Die Versandkosten differieren beim
Online-Shopping teils erheblich. Beim Preisvergleich sollten Sie also
immer den zu zahlenden Gesamtpreis inklusive Versand als Basis nehmen.
Wirbt ein Versand mit Lieferung frei Haus, können Sie davon ausgehen,
dass in diesem Fall die Versandkosten bereits in die Artikelpreise
hineingerechnet sind. |
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Bei
Kreditfinanzierung Kosten vergleichen[ top]
Bei größeren Anschaffungen bieten
viele Händler, oft in Zusammenarbeit mit einem kreditgebenden
Geldinstitut, eine Ratenfinanzierung an. Prüfen Sie hier genau, wie viel
Sie ein solcher Ratenkauf an effektivem Jahreszins und eventuellen
Zusatzkosten kostet und vergleichen Sie das Händlerangebot mit den
Kreditangeboten auf http://www.metafinanzen.de - oft ist es günstiger,
andernorts einen Ratenkreditvertrag abzuschließen und die Anschaffung
damit zu finanzieren. |
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Newsletter oder Werbung nicht mitbestellen![ top]
Oft findet sich auf dem
Bestellformular die bereits mit einem Häkchen markierte Option, dass Sie
einen Newsletter des Unternehmens oder aktuelle Werbeinformationen
wünschen. Wollen Sie dies nicht, vergessen Sie vor Abschicken des
Formulars nicht, das entsprechende Häkchen zu entfernen. Ist dies nicht
möglich, sollten Sie von der Bestellung Abstand nehmen. |
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Erklärung zum Datenschutz vorhanden?[ top]
Obligatorisch für jeden
Online-Versandhandel sollte eine Erklärung zum Datenschutz sein, in der
der Händler garantiert, dass er Ihre persönlichen Daten weder dauerhaft
speichert noch an Dritte weitergibt. Eine vorschnell oder versehentlich
gegebene Zustimmung zur Verwendung Ihrer Daten zu Marketing- und
Werbezwecken können Sie auch nachträglich widerrufen. |
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Beschreibung und Abbildung vergleichen[ top]
Lesen Sie sich die Beschreibung
des Artikels gut durch und vergleichen Sie sie sorgfältig mit der
Abbildung - eine solche sollte immer vorhanden sein! Bei Unstimmigkeiten
sollten Sie vorher Rückfrage halten, um sicherzugehen, dass Sie auch
wirklich das Gewünschte erhalten. |
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Wichtiges Zubehör im Preis enthalten?[ top]
Gerade bei technischen Geräten ist
oft nicht alles dabei, um sofort loslegen zu können: Bei Druckern wird
zumeist das Druckerkabel nicht mitgeliefert, bei DVD-Playern fehlt oft
das Scartkabel zum Anschluss an den Fernseher. Überprüfen Sie, ob das,
was Sie zur Inbetriebnahme brauchen, beim Händlerangebot bereits dabei
ist, und denken Sie daran, eventuell benötigtes Zubehör gleich
mitzubestellen. Berücksichtigen Sie eventuell so entstehende
Zusatzkosten auch beim Preisvergleich! |
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Warenkorbsystem - unterdessen Standard[ top]
Sperrige Online-Formulare sollten
Sie nur noch bei kleinen Händlern akzeptieren, die eine bestimmte
spezialisierte Marktnische besetzen. Unterdessen hat sich auf breiter
Front das Warenkorbsystem durchgesetzt. Achten Sie darauf, dass es Ihnen
bis zum letzten Moment der Bestellungsabschickung möglich sein muss,
Artikel in Ihrem "Warenkorb" zu streichen oder die Anzahl zu ändern.
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Domain-Research mit Inhaberanzeige
Hier
können Sie überprüfen, ob ein bestimmter Domain-Name bereits vergeben ist.
Folgende Domain-Endungen (TLDs) werden überprüft:
.de, .com,
.net, .org, .info, .biz, .at, .ch, .li, .ws, .ag, .co.uk
Treffen sich 2 Beamte am Gang. Fragt der eine:
Sag mal kannst du auch nicht schlafen ?
Anhang zum Tarifvertrag (Arbeitsbefreiung in
bestimmten Fällen)
Krankheit: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist
kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch
zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie: Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können
Sie ohnehin nichts mehr tun und jemand anders kann genausogut die notwendigen
Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen,
geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt, Sie sind mit
der Arbeit fertig.
Eigener Todesfall: Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie -
uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine
neue Kraft einstellen können oder bis spätestens 8.00 Uhr anrufen, um
entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Ihre und die Unterschrift des behandelnden
Arztes vorlegen, daß Sie verstorben sind. Liegen
beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub
abgezogen.
Operative Eingriffe: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind
untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder
Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten
Arbeitsvertrag.
Silberhochzeit oder goldene Hochzeit: Für derartige Anlässe kann keine Freizeit
gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen
verheiratet sind, seien Sie froh, daß Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag: Daß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen
wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt Ihres Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich
keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Hochachtungsvoll
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... und
hier mein kleines Geschenk für alles, was nicht menschlich ist,
e-Mailadressen sammelt und diese Seiten besucht ... Teergrube ;-) ...
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